Grundlage fast aller Arbeitsverhältnisse ist der Arbeitsvertrag, somit ist er sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer von elementarer Bedeutung.
In der Regel sind neben den Aufgaben des Arbeitnehmers, die Vergütung, Kündigungsfristen und Urlaubsansprüche geregelt. Auch kann der Arbeitsvertrag eine Menge Befristungen enthalten.
Für Sie als Arbeitnehmer prüfen wir Ihren Arbeitsvertrag auf rechtswidrige oder nachteilige Klauseln, sodass sie stets zu den besten Konditionen arbeiten können. Vielfach können Laien die Tragweite mancher Klauseln nicht erfassen, hier helfen unsere Anwälte Ihnen mit dem Verfassen von Alternativformulierungen weiter.
Möchten Sie als Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag können Sie sich grundsätzlich auf Ihre Vertragsfreiheit berufen. Diese kann jedoch unter anderem durch Gesetze und Tarifverträge beschränkt sein. Rechtliche Unklarheiten sind in diesem Zusammenhang häufig. Um dies zu vermeiden sollten Sie für eine optimale Arbeitsvertragsgestaltung unsere Anwälte für Arbeitsrecht in Anspruch nehmen. Wir können Ihnen bei der Erstellung, Änderung, Ergänzung oder Neugestaltung Ihrer Arbeitsverträge helfen. Von der Verwendung von Muster-Arbeitsverträgen raten wir Ihnen ab. Viele halten der Inhaltskontrolle nicht statt. Gemeinsam können wir eine praktisch umsetzbare und auf Ihr Unternehmen angepasste Lösung finden, welche auch der Rechtsprechung des Arbeitsgerichts standhält.