Markenanmeldungen
Mit der Markenanmeldung wird die alleinige oder gemeinschaftliche Nutzung der jeweiligen Marke, wie Wort-, Bild- sowie Hörmarken, bei der zuständigen Behörde angezeigt. Der Anmelder begehrt im Endeffekt die Eintragung und damit den Schutz der Marke. Abhängig von der jeweiligen Marke müssen unterschiedliche Anlagen bei der zuständigen Behörde eingereicht werden. Allen unterschiedlichen Markenformen ist allerdings gleich, dass zur Anmeldung ein Waren- und Dienstleistungsverzeichnis erstellt werden muss.
Nationale Markenanmeldung
Die nationale Markenanmeldung erfolgt beim Deutschen Patent- und Markenamt (Kurz DPMA) in München oder bei der Zweigstelle in Jena. Dabei kann die Anmeldung entweder elektronisch erfolgen oder durch die Nutzung der entsprechenden Formulare.
Europäische Markenanmeldung
Die europäische Markenanmeldung erfolgt beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (kurz: HABM) in Alicante / Spanien. Das Verfahren bei dem HABM ist vergleichbar mit dem nationalen Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt.
Internationale Markenanmeldung
Die internationale Registrierung einer Marke erfolgt über die „World Intellectual Property Organization“ (kurz WIPO) oder auch bekannt unter dem Namen „Organisation Mondiale pour la Propriété Intellectuelle (kurz OMPI) mit dem Sitze in Genf / Schweiz. Eine internationale Markenanmeldung kann entweder dadurch erfolgen, dass bei dem nationalen Markenamt, welches im Falle von Deutschland das Deutsche Patent und Markenamt ist, ein Antrag auf internationale Registrierung gestellt wird, wobei diesbezüglich zwingend die englischsprachigen Formulare der WIPO zu benutzen sind. Die zweite Möglichkeit besteht darin, direkt bei der WIPO einen Antrag auf Registrierung einer internationalen Marke durch Benutzung der entsprechenden Formulare in Englischer Sprache zu stellen.