In unserer Anwaltskanzlei für Wirtschaftsrecht hat die gesellschaftsrechtliche Beratung und Vertretung Tradition und gehört damit zu den Kernkompetenzen. Wir können in diesem Bereich auf einen großen Erfahrungsschatz bei der Beratung von Unternehmen zurückgreifen.
Unsere Rechtsanwälte können bei der gesellschaftsrechtlichen Beratung von Unternehmen, unabhängig von Art und Größe, das gesamte Spektrum anbieten, welches zur Bewältigung gesellschaftsrechtlicher Problemfelder benötigt wird. Die Schwerpunkte unserer Tätigkeit im Gesellschaftsrecht sind:
- Unternehmensgründungen wie
GbR, OHG, KG, GmbH, GmbH & Co. KG, eG, AG, UG, SE und Partnerschaftsgesellschaften - Mergers & Acquisitions
- Unternehmenskauf
- Unternehmensverkauf
- Unternehmensnachfolge
- Joint Venture
- Compliance-Management-Systeme
- Umstrukturierung bestehender Unternehmen
- Umwandlung, Verschmelzung, Formwechsel
- Prüfung von Unternehmensverträgen
- Kapitalerhöhungen
- Gesellschaftsverträge
- Betriebsaufspaltungen und Betriebsübergang
- Fusionen
- Begleitung und Beratung bei Haftungsfällen und Compliance-Fragestellungen
- Restrukturierung und Sanierung
Dabei können wir bei der Lösung auch anspruchsvoller Fragestellungen auf ein Team aus Rechtsanwälten und Steuerberatern zurückgreifen. Insbesondere bei Fragestellungen im Zusammenhang mit der Gesellschaftsgründung oder aus dem Bereich Mergers & Acquisitions (Unternehmenskauf, Unternehmensverkauf, Verschmelzung, Joint Venture, Unternehmensbewertungen, Fusionen) hat sich dieser interdisziplinäre Ansatz als vorteilhaft erwiesen.
Die Beratung aus einer Hand ist für den Mandanten eine optimale Lösung um schnelle und zielorientierte Beratungsleistung kostengünstig in Anspruch nehmen zu können. Letztendlich spielen neben den rechtlichen Parametern insbesondere auch steuerliche Gesichtspunkte bei der Entscheidung, ob eine Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft die bessere Alternative darstellt, eine große Rolle, ebenso wie bei der Prüfung und Ausgestaltung von Gesellschaftsverträgen.
Neben den Standardproblemen des GmbH-Rechts eröffnen sich häufig Fragestellungen im Zusammenhang mit der Abberufung eines Geschäftsführers oder der Kündigung eines Dienstvertrages; die damit einhergehenden Probleme sollten bereits im Vorfeld beleuchtet und praktikable Lösungen gesucht werden.
Obwohl das GmbH-Recht (GmbHG) zu den verbreiteten gesellschaftsrechtlichen Regelungen zu zählen ist, ergeben sich auch aus diesem Bereich immer wieder aktuelle neue Fragestellungen. Gerne unterstützen wir Sie hier, wenn sich aus der praktischen Anwendung Probleme ergeben.
Benötigen Sie ein effizientes Compliance Management System -CMS- abhängig von Größe, Branche und Ausrichtung Ihres Unternehmens und Risikobereichen, beraten unsere Anwälte Sie über die notwendigen Maßnahmen zur Implementierung eines CMS als vertrauensbildende Basis für Ihr Unternehmen.