Die wohl bekannteste Rechtsform für eine Kapitalgesellschaft ist in Deutschland die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH).
Sehr häufig findet man hier eine personalistisch strukturierte Gesellschaft, d.h. dass wenige Gesellschafter das gesamte Stammkapital halten und gleichzeitig auch als geschäftsführende Gesellschafter tätig sind.
Die GmbH ist mit einem Mindeststammkapital in Höhe von Euro 25.000 zu gründen, eine Begrenzung nach oben gibt es für das Stammkapital nicht.
Vertretungsorgan einer GmbH ist jeweils der Geschäftsführer, dessen Vertretungsmacht nach außen auch nicht beschränkt werden kann. Allerdings ist es möglich, die Vertretungsmacht mehreren Geschäftsführern gemeinsam zu übertragen; ob Einzel- oder Gesamtvertretung vorliegt, ist aus der jeweiligen Eintragung im Handelsregister ersichtlich.
Anders als beispielsweise bei der Aktiengesellschaft unterliegt der oder die Geschäftsführer einer GmbH allerdings der Weisungsbefugnis der Gesellschafterversammlung. Allerdings setzt eine Anweisung an den Geschäftsführer das gemeinsame Handeln der Gesellschafter bzw. eine ordnungsgemäße Beschlussfassung innerhalb einer Gesellschafterversammlung voraus.
Eine Unterform der GmbH ist die Unternehmergesellschaft – UG– (haftungsbeschränkt). Für diese ist kein Mindestkapital vorgeschrieben. Es ist allerdings im jeweils konkreten Fall zu prüfen, ob diese Gesellschaftsform die optimale Lösung für den beabsichtigten Geschäftszweck darstellt.