Vertragsrecht

Vertragsrecht

Rechtsanwalt für Vertragsrecht in Frankfurt

AGB, Vertragsgestaltung, Vertragsprüfung, Arbeitsvertrag, Dienstvertrag, Handelsvertrag, Lizenzvertrag, Kaufvertrag, Gesellschaftsvertrag, Rahmenvertrag, Werkvertrag

In unserer Anwaltskanzlei für Wirtschaftsrecht ist das Vertragsrecht ein Beratungsschwerpunkt.

Das Vertragsrecht tangiert eine Vielzahl von Rechtsgebieten und spielt in allen Bereichen der wirtschaftlichen Tätigkeit eine tragende Rolle. Darüber hinaus ist es im Zivilrecht allgegenwärtig, da der Abschluss von Verträgen jeglicher Art im täglichen Leben sehr bedeutsam ist.

Unsere Anwälte für Vertragsrecht bieten Ihnen Komplettlösungen in allen wichtigen Fragen des Vertragsrechts an.
Hierbei spielt es keine Rolle, ob es sich um Rahmenverträge, Dienstverträge, Arbeitsverträge, Kaufverträge, Gesellschaftsverträge, Handelsvertreterverträge oder Werkverträge handelt.

Hierbei spielt es keine Rolle, ob es sich um Rahmenverträge, Dienstverträge, Arbeitsverträge, Kaufverträge, Gesellschaftsverträge, Handelsverträge oder Werkverträge handelt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) haben im Vertragsrecht eine Sonderrolle. Es handelt sich um vorformulierte Vertragsbedingungen, welche wiederholt benutzt werden. Aufgrund der Tatsache, dass sie nicht verhandelt, sondern von einer Seite gestellt werden sind sie in Ihrer Nutzung zusätzlich eingeschränkt worden. Unsere Rechtsanwälte für Wirtschaftsrecht und Vertragsrecht klären mit Ihnen welche individuell zu gestaltenden Regelungen für Ihr Unternehmen optimal sind.

Unsere spezialisierten Anwälte für Vertragsrecht gestalten mit Ihnen passgenau Verträge um Risiken einzuschränken und überprüfen bestehende Verträge auf Ihre Bedürfnisse hin; insbesondere auch bei der VerhandlungUmsetzung und Abwicklung der Vertragsverhältnisse, sowie deren gerichtliche Durchsetzung, stehen wir Ihnen als Ansprechpartner zur Seite.

Ein Vertrag koordiniert und regelt die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien. Auch wenn man bei Vertragsschluss nicht an das Scheitern solcher Verträge denkt, müssen die jeweiligen Regelungen klar und verständlich formuliert sein, um im Zweifelsfall Missverständnisse zu vermeiden. Immerhin können aus einem missverständlich formulierten Vertrag erhebliche Nachteile entstehen.

Um alle möglichen Konsequenzen zu berücksichtigen sind unsere Anwälte für Sie die richtigen Ansprechpartner.

Unsere Beratungsleistungen umfassen die Prüfung, Überarbeitung und Gestaltung sämtlicher im Unternehmen benötigten Verträge auf der Grundlage des jeweiligen Vertragsgegenstandes. Unser anwaltliches Interesse ist es, für Sie mit Kompetenz, langjähriger Erfahrung, Verhandlungsgeschick und Kompetenz das Optimum auszuhandeln.

Auch gerade bei Kaufverträgen zwischen oder bezüglich Unternehmen profitieren Sie zusätzlich von unserem Zugriff auf AUREN Wirtschaftsprüfer und Steuerberater. Es lohnt sich meistens schon aus rein finanziellen Gesichtspunkten wirtschaftliche und steuerliche Aspekte mit zu Berücksichtigen.

Die Rechtsanwälte unserer Kanzlei helfen Ihnen Ihre Verträge so zu gestalten, dass sie einer gerichtlichen Überprüfung standhalten.