Die in regelmäßigen Abständen durchzuführenden Markenüberwachung dient dem Zweck, sicherzustellen, dass Dritte keine vergleichbaren Marken anmelden und eintragen lassen, die mit der bereits eingetragenen Marke verwechselt werden und dementsprechend kollidieren könnten. Nach der Veröffentlichung der neu angemeldeten Marke haben die Inhaber der älteren Marken das Recht, einen Widerspruch gegen die Eintragung einzulegen.
Ebenso wie die Markenüberwachung sollte in bestimmten Abständen das eingetragene Geschmacksmuster überprüft werden. Auch hier besteht der Sinn und Zweck darin, Verstöße gegen das eingetragene Geschmacksmuster sofort zu unterbinden bzw. weitere Eintragungen von vergleichbaren Geschmacksmustern auszuschließen.