Das Vertriebsrecht ist ein zentraler Bestandteil des wirtschaftlichen Lebens. Es ist das Recht der Absatzmittlung von Waren- und Dienstleistungen und dient damit auch der Regelung der Absatzorganisation. Umfasst sind vor allem die Rechtsverhältnisse zwischen Unternehmer und Handelsvertreter, Franchisegeber und Franchisenehmer, sowie Hersteller und Vertragshändler.
Beim Vertrieb sind neben den betriebswirtschaftlichen Faktoren eine Vielzahl von rechtlichen Regelungen zu beachten. Insbesondere die Entwicklung elektronischer Absatzmöglichkeiten über das Internet und die Vorzüge der europäischen Gemeinschaft haben dieses Rechtsgebiet in den letzten Jahren immens geprägt.
Wir unterstützen Sie bei der Ausgestaltung Ihres Vertriebssystems oder prüfen Ihr bestehendes System und helfen Ihnen somit, es den aktuellen wirtschaftlichen und rechtlichen Anforderungen anzupassen. Sollten Sie über ein Vertriebsnetz von Vertrags- und Handelsvertretern verfügen, so wird Ihnen bekannt sein, dass dies besondere Chancen aber auch Risiken birgt.
Wir beraten sie gerne im Vorfeld bei den Vertragsgestaltungen und stehen ihnen auch im Fall der Beendigung von Verträgen zur Seite. Diese Beratungstätigkeit wird durch langjährige Erfahrung in der außergerichtlichen, gerichtlichen und schiedsgerichtlichen Lösung von Konflikten ermöglicht.