Geschmacksmuster

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Markenrecht, Designrecht | Geschmacksmuster

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Anmeldungen von Geschmacksmustern | Anmeldung von Designmuster
Ebenso wie die Markenanmeldung wird die Anmeldung von Geschmacksmustern, Designmuster bei der zuständigen Behörde angezeigt. Vergleichbar mit der Markenanmeldung muss auch hier das einzutragende Design wiedergegeben und klassifiziert werden. Im Gegensatz zur Markenanmeldung sind hier mehrere Anlagen einzureichen.

Geschmacksmuster-Recherche | Designmuster-Recherche
Die Geschmacksmuster-Recherche, Designmuster-Recherche ist letztendlich wie die Markenrecherche die vor der Anmeldung zwingend durchzuführende Überprüfung, ob das anzumeldende Design nicht schon anderweitig von Dritten eingetragen wurde und damit auch genutzt wird. Da bei den Geschmacksmustern endlose unterschiedliche Erscheinungsformen möglich sind und demnach eine etwaige Verwechslungsgefahr nicht auszuschließen ist, bietet sich eine internationale Überprüfung schon im Vorfeld an.

Geschmacksmuster-Überwachung | Designmuster-Überwachung
Ebenso wie die Markenüberwachung sollte in bestimmten Abständen das eingetragene Geschmacksmuster und Designmuster überprüft werden. Auch hier besteht der Sinn und Zweck darin, Verstöße gegen das eingetragene Geschmacksmuster sofort zu unterbinden bzw. weitere Eintragungen von vergleichbaren Geschmacksmustern auszuschließen.