Lizenzrecht | Der Autobauer Volkswagen gerät wegen potenzieller Verletzungen von 4G-Patenten immer weiter unter Druck und wurde nun vom japanischen Rechteverwerter IP Bridge vor dem Landgericht München verklagt.
Der Kläger wirft Volkswagen vor, Patente, die für den 4G-Standard als essenziell eingestuft wurden, verletzt zu haben. Bereits im Dezember wurde der Automobilkonzern vom taiwanesischen Computerhersteller Acer in den USA wegen der Verletzung seiner 4G-Patente verklagt. Wie auch der Kläger im Fall vor dem Landgericht München gehört Acer dem Patente-Pool Avanci an, das die Lizenzen bezüglich des geistigen Eigentums von 48 Unternehmen, die im Mobilfunk wichtig sind, bündelt. VW bestätigte indes, dass sie von IP Bridge verklagt wurden und über das weitere Vorgehen beraten werde. Sofern der Automobilkonzern eine Lizenz von Avanci erwerben sollte, hätte dies Zahlungen in Höhe mehreren hundert Millionen Euro pro Jahr zur Folge.
Bislang hat Volkswagen bei Avanci lediglich entsprechende Lizenzen auf 2G und 3G für die Marken VW, Seat und Skoda gekauft, wobei die 3G-Technologie mittlerweile in Deutschland abgeschaltet ist. Die Premiummarken Audi, Porsche und Lamborghini verfügen dagegen über aktuelle 4G-Lizenzen. Die Ausstattung mit Mobilfunk-Konsolen, mit deren Hilfe Autos unabhängig vom Fahrer kommunizieren können, gehört heutzutage zum Standard. Die Notfall-Funktion E-Call zur Information von Rettungsdiensten bei einem Unfall ist sogar gesetzlich vorgeschrieben. Auch der Autobauer Daimler wurde unter anderem mit Klagen von Nokia und IP Bridge konfrontiert, entschied sich schließlich aber vergangenes Jahr dazu, eine 4G-Lizenz von Avanci zu erwerben. Ob auch Volkswagen diesen Schritt gehen wird ist zweifelhaft, da sich die rechtliche Lage bezüglich sogenannter standardessentieller Patente sowohl in Europa als auch in den USA ändern könnte. So prüft die EU-Kommission eine Änderung der Rahmenbedingungen für technologisch notwendige Patente, was die Stellung von Patentnehmern stärken könnte.
Informationsquelle: Wirtschaftswoche.de vom 03.02.2022