Der Gesellschaftsvertrag regelt die Verbindung zwischen den Gesellschaftern und bietet diesen, im optimalen Fall, Rechtssicherheit für alle eventuell auftretenden Streitigkeiten.
Der Inhalt der Satzung ist, abhängig von der Rechtsform der Gesellschaft, in verschiedenen Gesetzeswerken (z.B. GmbH-Gesetz, Aktiengesetz, HGB) geregelt, unter liegt aber in weiten Bereichen auch der Dispositionsfreiheit der Gesellschafter. Da Streitigkeiten zwischen den Gesellschaftern regelmäßig die Existenz der Gesellschaft bedrohen ist anzuraten, in jedem Fall eindeutige und rechtssichere Gestaltungen in dem Gesellschaftsvertrag festzuschreiben.
Insbesondere sollte schon bei dem Entwurf des Gesellschaftsvertrages berücksichtigt werden, dass ein Gesellschafter unter Umständen vorzeitig ausscheiden möchte, verstirbt oder in eine wirtschaftliche Notlage gerät. Für diese Fälle sollten unbedingt klare Regelungen vorgesehen werden um zu vermeiden, dass langwierige Auseinandersetzungen die Gesellschaft und damit auch alle beteiligten Gesellschafter in der Ausübung ihrer geschäftlichen Tätigkeit beeinträchtigt.
Eine ausführliche und am konkreten Fall orientierte Beratung im Vorfeld des Abschlusses eines Gesellschaftsvertrages ist somit das Mittel der Wahl, um Rechtssicherheit zu schaffen und spätere Auseinandersetzungen zu vermeiden. Sprechen Sie uns an, unsere Anwälte für Gesellschaftsrecht werden für Sie individuelle Lösungsstrategien erarbeiten.